Baden-Baden

Neues Beiblatt 2 zur DIN 4108

Bei der Berücksichtigung von Wärmebrücken mit dem vereinfachten Ansatz kann künftig nach Beiblatt 2 der DIN 4108 zwischen Wärmebrücken der Kategorie A und B unterschieden werden. Dafür müssen Produktlösungen für Balkon- und Attikaanschlüsse oder für den Gebäudesockel Anforderungen an die äquivalente Wärmeleitfähigkeit, den λeq-Wert, erfüllen. Informationen und Unterstützung zur Anwendung des neuen Beiblatts liefert die Schöck Bauteile GmbH mit einem Webinar, dem Schöck Wärmebrücken-Rechner und einer überarbeiteten Technischen Information Bauphysik.

Planer und Architekten können nach DIN 4108 den Energieverlust durch auskragende Bauteile entweder pauschal, vereinfacht oder detailliert berechnen. Nach dem neues Beiblatt 2 gilt nun eine Aufsplittung des vereinfachten Ansatzes: Wärmebrücken können der Kategorie A oder der neu eingeführten Kategorie B zugeordnet werden. Der vereinfachte Ansatz nach Kategorie A wird dabei wie bisher mit einem Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K), der nach Kategorie B mit ΔUWB = 0,03 W/(m²K), berechnet. Wird ein Balkonanschluss mit einem Schöck Isokorb der Dicke 80 mm und einer äquivalenten Wärmeleitfähigkeit λeq ≤ 0,13 W/(m·K) ausgeführt, entspricht das Detail den Anforderungen an Kategorie A.

Wird dagegen ein tragendes Wärmedämmelement mit 120 mm Dämmdicke verwendet, entspricht das einer Wärmebrücke der Kategorie B und es kann der vereinfachte Ansatz mit ΔUWB = 0,03 W/(m²K) herangezogen werden.

Herstellerangaben der äquivalenten Wärmeleitfähigkeiten λeq

Der Bauteilspezialist Schöck aus Baden-Baden liefert bereits seit vielen Jahren zu seinen Produkten Isokorb, Novomur, Combar und Isolink die entsprechende Wärmeleitfähigkeit, den λeq-Wert, der im vereinfachten Ansatz zum Nachweis der Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108 nötig ist. Der λeq-Wert bzw. der produktdickenabhängige Wärmedurchlasswiderstand Req-Wert erlaubt darüber hinaus eine Vergleichbarkeit der Produkte hinsichtlich ihrer Wärmeleitfähigkeit. λeq kann auch für eine detaillierte Berechnung der Wärmeverluste durch eine Wärmebrücke (ψ-Wert) verwendet werden.

Webinar: Neues Beiblatt 2 und die KfW

Über das Beiblatt 2 und die Auswirkungen auf KfW-Projekte informiert Schöck kostenfrei in mehreren Webinar-Terminen. Ein KfW-Experte stellt dabei unter anderem die Neuerungen des Beiblatt 2 und des neuen GebäudeEnergieGesetz (GEG) vor und beantwortet Fragen: Worauf ist bei der Planung von Projekten in puncto Wärmeschutz künftig zu achten? Was muss für den KfW-Nachweis nach den neuen Anforderungen beachtet werden? Die Anmeldemöglichkeiten finden Interessierte unter www.schoeck.de/webinare.

Wärmebrücken-Rechner: Ψ-Wert einfach online berechnen

Mit dem Wärmebrücken-Rechner von Schöck können Architekten, Tragwerksplaner und Bauphysiker in fünf Schritten die bauphysikalischen Eigenschaften von Balkonen, Attiken und Brüstungen berechnen. Wärmeströme, Oberflächentemperaturen und Wärmedurchgangskoeffizienten ψ lassen sich damit online und professionell in einer individuellen Konstruktion ermitteln. Dabei kann auch der Referenzwert für ψ aus dem Beiblatt 2 nachgewiesen werden, wenn die Konstruktion von den vorgegebenen Details abweicht. Der Rechner und ein Video-Tutorial finden sich unter www.schoeck.de/de/waermebruecken-rechner.

Überarbeitet: Technische Information Bauphysik

Auf Grundlage des neuen Beiblatts 2 der DIN 4108 hat Schöck zudem die Technische Information Bauphysik für Balkone, Laubengänge und Attiken überarbeitet. Architekten, Planer, Statiker können die aktualisierte Information unter www.schoeck.de/ti-bauphysik downloaden.

Energieverbrauch senken, EU-Richtlinien umsetzen

Hintergrund des überarbeiteten Beiblatts 2 ist das Ziel, dem Stand der Technik gerecht zu werden und den Energieverbrauch weiter zu senken. Das ist eine der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie, die auf nationaler Ebene bis 2020 im GebäudeEnergieGesetz (GEG) umgesetzt werden soll. Die Wärmedämmung von Wärmebrücken wird dort nach DIN 4108 Beiblatt 2 ermittelt. Das GEG führt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und liegt aktuell im Entwurf vor.

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