Schallschutz im Hochbau.
Mindestanforderungen nach DIN 4109.
Für Treppen in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden gilt ein zulässiger Norm-Trittschallpegel von L’n,w ≤ 53 dB. Die Schallschutzanforderungen an Treppen in Reihen- und Doppelhäusern belaufen sich auf einen zulässigen Norm-Trittschallpegel von L‘n,w ≤ 46 dB. Diese Anforderungen gelten jeweils für die Übertragung des Trittschalls in fremde, benachbarte Nutzungseinheiten.