Baden-Baden

Treppen müssen leiser werden

Mit dem Erscheinen der neuen DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau" Anfang Juli 2016 wurden die Anforderungen an Treppen verschärft. Durch die bauaufsichtliche Einführung der DIN 4109, mit der im Laufe dieses Jahres zu rechnen ist, werden diese Schallschutzanforderungen baurechtlich als Mindestanforderungen bindend.

Die DIN 4109 verschärft die Schallschutzanforderungen an Treppen bei verschiedenen Gebäudetypen. Für Treppen in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden wurde der zulässige Norm-Trittschallpegel um 5 dB auf L'n,w ≤ 53 dB verschärft. Die Schallschutzanforderungen an Treppen in Reihen- und Doppelhäusern wurden um 7 dB gesenkt auf einen zulässigen Norm-Trittschallpegel von L'n,w ≤ 46 dB. Diese Anforderungen gelten jeweils für die Übertragung des Trittschalls in fremde, benachbarte Nutzungseinheiten.

Geändertes Nachweisverfahren

Neben den Anforderungen hat sich auch das Nachweisverfahren geändert. Entkoppelt gelagerte Treppen in Mehrfamilienhäuser haben nach alter DIN 4109 grundsätzlich die erhöhten Anforderungen (L'n,w ≤ 46 dB nach ehemaligem Beiblatt 2) eingehalten. Aktuelle Schallmessungen zeigen aber, dass dieser Ansatz zu positiv gewählt wurde und die Werte tatsächlich schlechter sind. Dies wurde durch die neue Norm korrigiert. Mit der aktuellen DIN 4109 können für elastisch gelagerte Treppen pauschal nur noch die Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Dabei ist eine Unsicherheit der Prognose berücksichtigt, Unsicherheiten bei der Ausführung jedoch nicht.

Für den Nachweis eines erhöhten Schallschutzes und für den Fall, dass mit mehr Sicherheit geplant werden soll, können für massive Treppen Prüfwerte nach DIN 7396 zugrunde gelegt werden. Diese Prüfnorm definiert seit Juni 2016 erstmalig ein einheitliches Verfahren zur Produktkennzeichnung von Trittschalldämmelementen für massive Treppen.

Für Schöck Tronsole Trittschalldämmelemente wurde der Norm-Trittschallpegel nach der Prüfnorm DIN 7396 bestimmt. Auf dieser Grundlage kann der Nachweis nach DIN 4109 erstellt werden. Die Schallschutzstufe II nach VDI-Richtlinie 4100 für erhöhte Anforderungen wird so problemlos eingehalten.

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