Baden-Baden

Neues GebäudeEnergieGesetz (GEG) ab November 2020

Das Warten hat ein Ende: Am 1. November 2020 tritt das GebäudeEnergieGesetz (GEG) in Kraft und schickt damit die Energieeinsparverordnung (EnEV) in den Ruhestand. Bei der Berechnung der Wärmebrücken können Planer, Architekten und Statiker mit den Produktlösungen der Schöck Bauteile GmbH auf den dabei nochmals verminderten Wärmebrückenzuschlag zurückgreifen.

Mit Inkrafttreten des GEG wird auch die Verwendung des Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-06 für den vereinfachten Wärmebrückennachweis bindend. Danach kann bei der Berücksichtigung von Wärmebrücken mit dem vereinfachten Ansatz künftig zwischen Wärmebrücken der Kategorie A und Kategorie B unterschieden werden. Produktlösungen für den Anschluss an Balkone, Attiken oder den Gebäudesockel müssen dafür Anforderungen an die äquivalente Wärmeleitfähigkeit, den λeq-Wert, erfüllen. Der vereinfachte Ansatz nach dem energetischen Niveau der Kategorie A wird dabei, wie bisher, mit einem Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K) und neu mit dem verminderten Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,03 W/(m²K) nach Kategorie B berechnet.

Vereinfachter Ansatz mit Produktlösung von Schöck

Wird ein Balkonanschluss mit einem Schöck Isokorb der Dicke 80 mm und einer äquivalenten Wärmeleitfähigkeit λeq ≤ 0,13 W/(m·K) ausgeführt, entspricht das Detail den Anforderungen an Kategorie A. Wird dagegen ein tragendes Wärmedämmelement mit 120 mm Dämmdicke verwendet, entspricht das einer Wärmebrücke der Kategorie B und es kann der vereinfachte Ansatz mit ΔUWB = 0,03 W/(m²K) herangezogen werden.

λeq-Werte herstellerübergreifend vergleichen

Der Bauproduktespezialist Schöck liefert bereits seit vielen Jahren zu seinen Produkten Isokorb, Novomur, Combar und Isolink den entsprechenden λeq-Wert, der im vereinfachten Ansatz zum Nachweis der Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-6 nötig ist. Mit Angabe der λeq-Werte als Kenngrößen gibt Schöck somit Planungs- und Ausführungssicherheit hinsichtlich des neuen GEG.

Der λeq-Wert, beziehungsweise der produktdickenabhängige Wärme-durchlasswiderstand Req-Wert, erlaubt darüber hinaus eine Vergleichbarkeit der Produkte hinsichtlich ihrer Wärmeleitfähigkeit. Der λeq-Wert kann auch für eine detaillierte Berechnung der Wärmeverluste durch eine Wärmebrücke (ψ-Wert) verwendet werden.

Die Angabe von Grenzwerten für λeq-Werte ermöglicht dem Anwender ein einfaches Vorgehen. Dabei setzt das neue Beiblatt 2 jedoch enge Grenzen, denn die λeq-Werte für Attika- und Balkonanschlüsse, nicht jedoch für Gebäudesockel-Elemente, müssen gemäß der EAD (European Assessment Document 050001-00-0301), nach dem EAD-Verfahren ermittelt werden. Herstellerübergreifend ermöglicht das die Vergleichbarkeit von λeq-Werten. Schöck bietet für seine Produkte bereits die λeq-Werte nach EAD-Verfahren an. Architekten und Planer können diese für den vereinfachten Wärmebrücken-Nachweis nach Beiblatt 2 anwenden.

Ausführungsbeschränkung für Attiken und Brüstungen

Nach DIN 4108 Beiblatt 2:2019 kann bei der Ausführung der Attika oder Brüstung eine Produktlösung oder eine umlaufende Dämmung gewählt werden. Bei umlaufend gedämmten Attiken oder Brüstungen darf die Höhe von 400 mm allerdings nicht mehr überschritten werden, da sie Teil des beheizten Gebäudevolumens ist. In der Praxis jedoch werden bisher meist höhere Attiken und Brüstungen geplant. Ein einfacher Nachweis ist dann nur noch in wenigen Fällen möglich.

Mit dem Isokorb für die Attika bietet Schöck eine Produktlösung, bei der die Höhe beliebig gewählt werden kann, denn das tragende Wärmedämmelement liegt in der Dämmebene und die Attika ist damit unbeheizt. Zur Berechnung der Wärmebrücke können Planer und Architekten somit auf den vereinfachten Nachweis zurückgreifen.

Technische Information Bauphysik

Unterstützung bei der Planung und Berechnung auf Grundlage des Beiblatt 2 der DIN 4108 liefert die Technische Information Bauphysik für Balkone, Laubengänge und Attiken von Schöck. Die aktualisierte Information ist abrufbar unter www.schoeck.de/ti-bauphysik.

Hintergrund: EU-Richtlinien umsetzen

Eine Vorgabe der EU-Gebäuderichtlinie ist es, den Energieverbrauch weiter zu senken und dem Stand der Technik gerecht zu werden. Auf nationaler Ebene wird das im GebäudeEnergieGesetz (GEG) umgesetzt, das die Energieeinsparverordnung (EnEV 2016), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und weitere Gesetze zusammenführt. Der vereinfachte Wärmebrückennachweis wird dort nach DIN 4108 Beiblatt 2 ermittelt. Das GEG wurde bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird damit rechtsverbindlich, danach gilt es mit einer Übergangsfrist für neue Projekte ab Bauantragsstellung. Bei laufenden Projekten liegt die Entscheidung der Anwendung beim Bauherrn. Für aktuelle Neubauten, die vor Einführung des GEG geplant wurden, gibt es keine erforderlichen Änderungen.

Schöck Web-Seminare mit Marc Klatecki und Rainer Feldmann

Das GEG tritt als neue Richtschnur für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Kraft. Damit gilt es, neue Regelungen und Berechnungsansätze zu berücksichtigen. Einen Einstieg und Überblick über die Neuerungen bietet Schöck mit zwei Web-Seminarreihen, die sich sowohl an Einsteiger wie auch an erfahrene Anwender richten. Jede Seminarreihe besteht aus jeweils drei Modulen, die ca. 60 Minuten dauern. Über das Beiblatt 2 im neuen GEG und die korrekte Anwendung referiert Gast-Referent Marc Klatecki, während Rainer Feldmann als externer Sachverständiger der KfW in der anderen Seminarreihe den Fokus auf die KfW-Effizienzhausförderung (unter Anwendung des Beiblatt 2 der DIN 4108) legt.

Die Termine sind abrufbar unter https://www.schoeck.de/de/veranstaltungen.

Infokasten Schöck Web-Seminare Termine

Allgemeine Einführung: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Termine: Di., 27.10. um 10.30 Uhr oder Mi., 28.10. um 10.30 Uhr

Schwerpunkt Beiblatt 2 und dessen Anwendung [Referent: Marc Klatecki]:

  • Modul 1: Das Beiblatt 2 im neuen GEG
    Termine: Di., 27.10. um 14.30 Uhr oder Do., 30.10. um 14.30 Uhr
  • Modul 2: Die Anwendung des Beiblatt 2
    Termine: Mo., 02.11. um 14.30 Uhr oder Di., 03.11. um 10.30 Uhr
  • Modul 3: Neuerungen des Beiblatt 2 an konkreten Praxisbeispielen
    Termine: Mi., 04.11. um 10.30 Uhr oder Do., 05.11. um 10.30 Uhr

Schwerpunkt auf KfW-Effizienzhausförderung unter Anwendung des Beiblatt 2 [Referent: Rainer Feldmann]:

  • KfW-Modul 1: Einführung „Energieeffizient Bauen“
    Termin: Di., 03.11. um 14.30 Uhr
  • KfW-Modul 2: Theorie „Wärmebrückennachweise mit dem neuen Beiblatt 2 DIN 4108“
    Termin: Mi., 04.11. um 14.30 Uhr
  • KfW-Modul 3: Praxis „Wärmebrückenoptimierung am konkreten KfW-Objekt“
    Termin: Do., 05.11. um 14.30 Uhr

www.schoeck.de

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