Neue Anforderungen

In den letzten zwei Jahren haben sich die Anforderungen an den Trittschallschutz im Gebäude teilweise deutlich verschärft. Besonders die neuen Anforderungen an Balkone sind zu beachten. Der Bauproduktehersteller Schöck widmet dem Thema „Trittschallschutz bei Balkonen und Laubengängen“ im Oktober 2018 eine Webinarreihe.

Seit Januar 2018 werden erstmalig in der DIN 4109-1 Mindestanforderungen an den bewerteten Norm-Trittschallpegel von Balkonen gestellt. Diese Norm wird in den Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt und ist somit rechtlich bindend. In Berlin ist die DIN 4109-1 seit dem 01. Mai 2018 bauaufsichtlich eingeführt. Somit muss der bauaufsichtliche Schallschutznachweis zum Bauantrag in Berlin auch für Balkone geführt werden.

Für Architekten ergeben sich daraus folgende Fragen: Wie plant man den geforderten Schallschutz sicher ein? Welcher Schallschutz ist wann geschuldet? Experten von Schöck aus dem Bereich Bauphysik informieren Sie über die derzeitigen Anforderungen und zeigen an Beispielen aus der Praxis, wie eine sichere Nachweisführung durchgeführt wird und die Einhaltung der Anforderungen erreicht werden kann.

Die kostenfreie Online-Schulung richtet sich gezielt an Architekten. Das erste 45-minütige Webinar findet am 12.10. um 09:30 Uhr statt. Alle Termine sind unter https://www.schoeck.de/de/veranstaltungen#webinare1 zu finden. Die Anmeldung erfolgt online.

Die Experten von Schöck unterstützen auch außerhalb des Webinars in der Planung aktueller Projekte, sodass Architekten den geforderten Trittschallschutz sicher einhalten können.

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Jana Metzka
PR-Referentin