Baden-Baden

Brand- und Trittschallschutz im Treppenraum

Der Treppenraum muss Anforderungen an das sichere Begehen, den Trittschallschutz und den Brandschutz erfüllen. Er soll das Gebäude erschließen und sicher begehbar sein. Eine Lösung für sicheren Trittschallschutz bei gleichzeitigem Einhalten der Schutzziele im Brandfall bietet die Schöck Tronsole.

Der Trittschallschutz im Treppenraum erhöht den Wohnkomfort. Der Treppenraum ist erster Rettungsweg im Brandfall, dient aber in der Alltagssituation primär zur Erschließung des Gebäudes. Kinder und Erwachsene laufen jeden Tag treppauf und treppab. Neben den baurechtlichen Mindestanforderungen an den Trittschallschutz nach DIN 4109 sind die zivilrechtlichen Anforderungen zu beachten. Es ist davon auszugehen, dass bei üblicher Komfort- und Qualitätsausführung bereits erhöhte Anforderungen geschuldet sind.

Schutzziele im Brandfall werden von Schöck Tronsole erfüllt

Planer können die Anforderungen an Brand- und Trittschallschutz mit den Trittschalldämmelementen der Schöck Tronsole erfüllen. Die Schöck Tronsole Typ T für die Entkopplung des Treppenlaufs vom Podest erreicht die Klassifizierung R90 (nach DIN EN 13501 2). Dies entspricht der Definition „feuerbeständig“ (MVV TB A2.1.3.2.2). Auch die Schöck Tronsole Typ Z für den schalldämmenden Anschluss von Treppenpodesten erreicht mit dem dazugehörigen Tragelement R90. Die Schöck Tronsole Typ Q mit Brandschutzmanschetten für den trittschalldämmenden Anschluss von gewendelten Treppenläufen an Wände erreicht R90. Hierbei ist zu beachten, dass auch alle tragenden Bauteile der Treppenläufe oder Podeste, in welche die Schöck Tronsole eingebaut ist, feuerbeständig sein müssen, damit die notwendige Treppe als Gesamtes feuerbeständig ist. Die trittschalldämmenden Schöck Tronsole Typen F und B für den Anschluss Treppenlauf an Podest bzw. Bodenplatte erreichen die Klassifizierung der Bauteile zwischen denen sie angeordnet sind. Dies liegt daran, dass eine Art Kapselung vorhanden ist, da das Bauteil allseitig von Massivbauteilen umgeben ist. Diese müssen wiederum selbst brandschutztechnische Anforderungen erfüllen. Die Schöck Tronsole Typ L ist die Fugenplatte, die die tragenden Typen zum Schallschutzsystem komplettiert. Sie ist, wie auch Typ F und Typ B, keine Bekleidung im Sinne der MBO (Musterbauordnung) und normalerweise verkleidet oder zwischen massiven Bauteilen angeordnet. Daher darf sie im Flucht- und Rettungsweg verbaut werden, auch wenn sie nicht aus nicht-brennbaren Baustoffen besteht. Selbst, wenn sie nicht verkleidet ist, wurde experimentell nachgewiesen, dass über eine Einwirkungsdauer von 120 min durch eine ungeschützte Schöck Tronsole Typ L kein Brandbeitrag zu erwarten ist.

Downloads
Pressemeldung unformatiert
docx, 13,16 KB
Pressemeldung PDF
pdf, 178,44 KB
Bilder in Printqualität
zip, 6,18 MB
Bilder in Webqualität
zip, 234,04 KB