Zulassung für fünf Durchmesser. Schöck ComBAR®.

Damit ist Schöck der einzige Hersteller auf dem Deutschen Markt mit einer bauaufsichtlichen Zulassung für Glasfaserbewehrungsstäbe. In die Zulassung sind unter Anderem neue Forschungsergebnisse im Bereich Schub eingeflossen, was zur Folge hat, dass sich nach der neuen Zulassung die Tragfähigkeit für Bauteile ohne rechnerisch erforderliche Querkraftbewehrung um 14 % erhöht. Ferner werden nun erhöhte Bemessungswerte im Bereich des mäßigen Verbunds erreicht.

Planer können nun im Rahmen der Zulassung einfacher und sicherer mit der Glasfaserbewehrung arbeiten.
Mit einer Zugfestigkeit von über 1.000 N/mm² und einem E-Modul von über 60.000 N/mm² hat Schöck ComBAR® ähnliche Verbundeigenschaften wie Betonstahl. Zudem ist die Glasfaserbewehrung für alle Expositionsklassen XC, XD und XS nach EC2 korrosionsbeständig, nicht magnetisierbar und nicht elektrisch leitend.

Die Zulassung Nr. Z-1.6-238 finden Interessierte im Downloadbereich.