Neue Mindestanforderungen an Balkone. Trittschallschutz-Webinar klärt auf.

In den letzten zwei Jahren haben sich die Anforderungen an den Trittschallschutz im Gebäude teilweise deutlich verschärft. Besonders die neuen Anforderungen an Balkone sind zu beachten. Seit Januar 2018 werden erstmalig in der DIN 4109-1 Mindestanforderungen an den bewerteten Norm-Trittschallpegel von Balkonen gestellt. Diese Norm wird in den Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt und ist somit rechtlich bindend. In Berlin ist die DIN 4109-1 seit dem 01. Mai 2018 bauaufsichtlich eingeführt. Somit muss der bauaufsichtliche Schallschutznachweis zum Bauantrag in Berlin auch für Balkone geführt werden.

Für Architekten ergeben sich daraus folgende Fragen: Wie halte ich den geforderten Schallschutz sicher ein? Welcher Schallschutz ist wann geschuldet?

Diesen Fragen widmet sich das neue, kostenfreie Schöck Webinar „Trittschallschutz bei Balkonen und Laubengängen“ ab Oktober 2018.


Webinar-Thema: "Trittschallschutz bei Balkonen und Laubengängen: Anforderungen und Nachweisführung"

Termine: jeweils freitags um 09.30 Uhr am 12.10., 19.10., 26.10., 23.11., 30.11. oder 07.12.

Dauer: ca. 30 - 45 Minuten
Ort: via Internet (Online-Seminar)

Ihr Vorteil: Aktuelles Wissen online in kompakter Form erhalten, bequem von Ihrem Arbeitsplatz aus.

Zielgruppe: Architekten


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