Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Sicherheit bei der Planung und Ausführung.

Die Isokorb® Typen mit Stahldruck- und Betondruckelementen verfügen nun über die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) in Bezug auf eine European Technical Assessment (ETA). Schöck ist damit der erste und einzige Hersteller von tragenden Wärmedämmelementen, der über die Kombination beider Nachweise verfügt.

Für Sie bedeuten die Nachweise in erster Linie Sicherheit. „Mit der Kombination aBG in Bezug auf die ETA ist der Isokorb® bauaufsichtlich und bautechnisch geprüft und in der Bauart Plattenanschlüsse aus Stahlbeton zugelassen. Unsere Kunden sind damit in der Planung und in der Ausführung auf der sicheren Seite“, erklärt Dipl.-Ing. Michael Müller, Entwicklungsingenieur bei Schöck. Die aBG ist zugleich auch die Basis für die Typenprüfung der Typenstatik für den Schöck Isokorb®.

Lücke im Baurecht

Hintergrund der Nachweisführung ist eine Lücke im Baurecht, die viele Bauunternehmer verunsichert. Bis dato bestand für den europäischen Produktnachweis ETA keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Bauart und damit für die Anwendung in Deutschland. Schöck hat mit der aBG für den Einsatz von Produkten nach ETA diese Lücke nun geschlossen und auch die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umwelt gemäß den Landesbauordnungen (LBO) der Länder erfüllt. Hintergrund hierfür ist, dass nach LBO Bauarten, die von den Technischen Baubestimmungen abweichen, nur dann angewendet werden dürfen, wenn für sie eine der folgenden Genehmigungen vorliegt: eine aBG durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung durch die oberste Baurechtbehörde oder ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten.

Sicherheit bei der Planung und Ausführung

Für den Schöck Isokorb® liegt die aBG in Bezug auf eine ETA gemäß der LBO vor. Die aBG ersetzt seit 2017 die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) für Bauarten und regelt auf nationaler Ebene die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten, kurz: das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen, also die Anwendbarkeit von Produkten. Für die Bauart Plattenanschlüsse mit dem Schöck Isokorb® gilt die aBG auch als allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Die ETA – auch deutsch: Europäische Technische Bewertung – ist ein Produktleistungsnachweis, der vom DIBt vergeben wird und nach dem Produkte mit dem CE-Zeichen ausgezeichnet werden dürfen, die nicht oder nicht vollständig in einer harmonisierten, europäischen Norm erfasst sind, wie beispielsweise tragende Wärmedämmelemente. Die Europäischen Technischen Bewertungen haben in allen EU-Staaten Gültigkeit und ermöglichen so, dass die Produkte im gesamten europäischen Wirtschaftsraum, in den weiteren Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen), in der Schweiz und der Türkei vertrieben werden können.

 

Hier geht es zum Download der aBGs:

 

Allgemeine Bauartgenehmigung aBG: Schöck Isokorb® mit Stahldruckelementen

Allgemeine Bauartgenehmigung aBG: Schöck Isokorb® mit Betondruckelementen